Mit Urteil vom 16. Juli 2020 erklärte der Europäische Gerichtshofs (EuGH) das sog. "Privacy Shield" für ungültig.  

Die Entscheidung betrifft alle Unternehmen und Behörden, die Daten in die USA transferieren, insbesondere, wenn sie die Datenübermittlung dabei bisher auf die Rechtssicherheit von Privacy Shield gestützt haben.

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Am 25.08.2020 veröffentlichte der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hierzu eine hilfreiche Orientierungshilfe: Was jetzt in Sachen internationaler Datentransfer? Neben einer Checkliste für eine erste Bestandsaufnahme, wird umfangreich und zusammenfassend über den Hintergrund, die Kernaussagen und die Rechtslage informiert.  

Unsere auf die DSGVO-spezialisierten Rechtsanwälte und Datenschutzauditoren unterstützen Sie gerne bei dieser ausgesprochen komplexen und aktuellen Aufgabenstellung. Wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam unter anderem, in welchen Fällen Ihr Unternehmen personenbezogene Daten in Drittländer (USA) exportiert. Das gemeinsame Ziel ist es eine neue DSGVO-rechtskonforme Vereinbarung zu erstellen, um zukünftig ein angemessenes Datenschutz-Niveau für Daten natürlicher Personen im Verkehr mit der USA für Ihr Unternehmen sicherzustellen. 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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