Bei allen Aufträgen legen wir großen Wert auf die umfassende Beratung unserer Kunden – auch über das Blickfeld des aktuellen Prüfungsauftrages hinaus. So stellen wir bei allen Projekten zusätzlich sicher, dass die Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit und Vollständigkeit (gemäß HGB und AO) der beurteilten Betriebsabläufe wesentlicher Bestandteil der IT-Prüfung sind. Hochintegrierte Anwendungsprogramme automatisieren betriebliche Prozessketten und zugehörige Bearbeitungsvorgänge. Daten des Rechnungswesens sowie zur Unternehmenssteuerung notwendige Managementinformationen werden weitgehend system- und softwaretechnisch automatisiert erzeugt und verwaltet.

In einer solchen Umgebung sind essentielle, für den Fortbestand der Unternehmen wichtige Funktionsbereiche, von einer richtig konfigurierten, ausfallsicheren und geschützten Informationstechnologie abhängig. Jede Inkonsistenz zwischen den programmtechnisch abgebildeten Betriebsprozessen und deren realer Abwicklung hat schwerwiegende Konsequenzen, wie die Praxis immer wieder mit diesen Fallbeispielen zeigt:

  • Gravierende Rechenfehler bei der Verbrauchsabrechnung eines Energieversorgungsunternehmens,
  • Hunderte „verschwundener“ Buchungen in der Finanzbuchhaltung eines Unternehmens,
  • zwei Monate Geschäftsstillstand in Folge falscher Tabelleneinstellungen,
  • drei Monate ohne Rechnungsstellung nach fehlerhafter Einführung einer Vertriebssoftware,
  • Variation der per Managementinformationssystem ausgewerteten Geschäftsergebnisse um mehrere Millionen EURO je Auswertungslauf,
  • Fehleinstellungen im IT-System verhindern die Durchführung einer  Umsatzsteuerverprobung,
  • Inkonsistenzen in den IT-geführten Beständen führen zur Notwendigkeit wöchentlicher körperlicher Bestandsaufnahmen. 

Die genannten Beispiele ließen sich mühelos um weitere Fälle ergänzen.

Angebot der REVIDATA

Eine IT-Systemprüfung erfolgt vorbeugend und ist darauf ausgerichtet die Zuverlässigkeit, Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und Ordnungsmäßigkeit von IT-Systemen zu überprüfen und ggf. erkannte Schwachstellen und Fehlkonfigurationen aufzuzeigen. Eine solche Prüfung hat auch unter Beachtung der aktuellen Gesetzgebung gemäß HGB, AO, GoBS, GoBD, EU-DS-GOV & BDSG n. F., EU-DS-GVO, IDW PS 330, IDW PS 261 u. a. zu erfolgen, um auch in dieser Hinsicht die erforderliche Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit und Nachvollziehbarkeit fest- und sicherzustellen.

Zahlreiche Unternehmen unterschiedlichster Branchen sowie deren Wirtschaftsprüfer vertrauen unserer Expertise. Hier ein Ausschnitt aus unserem Leistungsspektrum:

  • Ordnungsmäßigkeitsprüfungen
  • Systemprüfungen bei der Abschlussprüfung
  • Prüfung von IT-Verträgen
  • Berechtigungsprüfungen
  • Risikoorientierte Prozessprüfung
  • Projektbegleitung und Qualitätssicherung bei der Einführung neuer Software
  • Testierung von Buchhaltungssystemen
  • Schulungen und Seminare

Ergebnis

Im Rahmen unserer Prüfungen ermittelte Schwachstellen und Risiken werden mit den zuständigen Mitarbeitern diskutiert und begleitend abgestellt. Der Sicherheitsstandard der gesamten IT-Bearbeitung sowie die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der hieraus resultierenden Ergebnisse werden verbessert.

  • Erhöhung der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit
  • Kurze Prüfungszeit
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und fachlicher Prüfungsstandards
  • Vertretbare Prüfungsbudgets
  • Praxisnahe Lösungsempfehlungen
  • Zeitnahe Risikominimierung