In Folge einer erhöhten Anzahl besonders auch bedeutender Unternehmenszusammenbrüche, wurde im Jahre 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verabschiedet. Die hiermit verbundene Novellierung von Aktienrecht und Handelsgesetzbuch verschärft die Überwachungs- und Berichtspflichten von Unternehmensleitung und Kontrollorganen.

Während von der Unternehmensleitung gefordert ist, dass sie ein funktionierendes, effizientes Überwachungssystem installiert und die Unternehmensentwicklung beeinflussenden Risiken darstellt, sind die Kontrollorgane verpflichtet, die Funktionsfähigkeit des Überwachungssystems immer wieder neu auf den Prüfstand zu stellen.

Angebot der REVIDATA

Die wesentlichen Projektphasen eines sowohl die gesetzlichen als auch die unternehmensnotwendigen Anforderung beachtenden, effizienten und sicheren Risikomanagementsystems sind:

  • Risikoinventur (Aufnahme des IST-Zustandes einschließlich des Risikoumfeldes)
  • Risikoanalyse (Kategorisierung und Analyse der relevanten Risiken nach Umfang, Eintrittswahrscheinlichkeit, Dringlichkeit und Schadensfolgen)
  • Risikobeurteilung (Ermittlung der Risikoursachen, Quantifizierung und Bewertung)
  • Risikosteuerung (Konzepte zur Risikovorsorge, Risikominderung oder auch Vermeidung, Konzepte zur Risikoübertragung und Diversifikation)
  • Risikokontrolle (Definition und Implementierung von Instrumenten zur Risikokontrolle und Überwachung)
  • Risikoatlas (Abbildung der Unternehmens-risiko-Topologie (Prozesse, Bereiche, Produkte) als Strukturierungs- und Steuerungsinstrument für das IKS und Monitoring)
  • Risikocockpit (Fahrplan und Implementierungstipps für die Einführung eines automatisierten und kontinuierlichen Risikomanagementsystems (RMS))

Ergebnis

Als Ergebnis stellt sich ein modernes und effizientes Risikomanagementsystem dar, welches sowohl die Unternehmens- als auch die Gesetzesanforderungen voll erfüllt.