Angesichts der stark anhaltenden Nachfrage nach dem Qualitätsmerkmal „Softwarebescheinigung“ und der Tatsache ...

immer schärfer werdenden rechtlichen Anforderungen und der damit korrespondierenden Prüfungsstandards, haben wir unser Prüfungsvorgehen mit dem Schwerpunkt „Software-Funktionsprüfung“ in einem Aufsatz dargestellt.

Im Vordergrund steht die Funktionsprüfung von Hauptsystemen wie Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Warenwirtschaft, Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie individuelle Vor- und Nebensysteme die sich am Prüfungsstandard PS 880 "Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen" des IDW e.V. (Institut der Wirtschaftsprüfer) orientiert. Qualitätsgesicherte, revisionssichere und beglaubigte Systeme sind das Ergebnis.

Unser seit über 30 Jahren methodisches Prüfungsvorgehen können Sie aus unserem Aufsatz >>> "Funktionsprüfung betriebswirtschaftlicher Anwendungssoftware auf der Grundlage des IDW-Prüfungsstandards PS 880 Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen” entnehmen.

Gerne beantworten wir weiterführende Sachfragen und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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