In diesem Beitrag leiten wir für alle Homeoffice-Betroffene empfohlene Schutzmaßnahmen 

des BfDI weiter. Zudem empfiehlt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sehr konkrete und pragmatische Schutzmaßnahmen rund um das Top-Thema "Home-Office? - aber sicher!". 

Hinweis: Unterstrichene Texte sind mit aktiven Verlinkungen auf externe Webseiten hinterlegt. 

Homeoffice, auch Telearbeit genannt, ist eine flexible Arbeitsform, bei der die Beschäftigten ihre Arbeit vollumfänglich oder teilweise aus dem privaten Umfeld heraus ausführen. Aber unter welchen Voraussetzungen darf das Arbeiten von Zuhause erfolgen? Darf der Tele-Arbeitsplatz Familienangehörigen zugänglich sein? Welchen Internet-Zugang nutze ich, um ins geschützte Firmennetzwerk zu gelangen? 

Die DSGVO gibt hilfreiche Vorgaben zur Einrichtung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs). Wir helfen Ihnen bei der Übersetzung, die DSGVO Anforderungen zu verstehen und Sachfragen "Was ist konkret zu tun?" für Sie zu beantworten. Sollten Sie organisatorische oder auch technische Unterstützung benötigen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Denken Sie bitte daran, unsere Düsseldorfer Rufnummer hat sich geändert +49 211 655 843 95.

Um Mobiles Arbeiten und Telearbeit – soweit dabei mobile Geräte genutzt werden – datensicher zu gestalten, empfiehlt der BfDI nur Geräte einzusetzen, die durch das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik für das Mobile Arbeiten in der Bundesverwaltung zugelassen wurden. Das Risiko kann darüber hinaus minimiert werden, wenn durch den Arbeitgeber im Rahmen der erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) zumindest die folgenden Vorgaben erfüllt sind:

■ Zugang der Berechtigten zu den sensiblen personenbezogenen Daten nur mit PIN und hardwarebasiertem Vertrauensanker (Zwei-Faktor-Authentifizierung).

■ Verbindung ausschließlich über ein sogenanntes Virtual Private Network (VPN).

■ Verschlüsselung der Daten (Ende-zu-Ende-Sicherheit) inkl. Ablageverschlüsselung auf dem mobilen Gerät.

■ Sperrung von USB-Zugängen und anderen Anschlüssen.

■ Keine Anbindung von Druckern.

■ Keine private Nutzung der beruflich zur Verfügung gestellten IT-Ausstattung.

Weitere nützliche Datenschutz-und Sicherheitshinweise finden Sie unter folgendem BfDI-Link > Ein Datenschutz-Wegweiser des BfDI

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