Immer öfter werden wir von Betriebsräten gefragt, welchen Anspruch sie unter Beachtung der DSGVO zur Erhebung

von personenbezogenen Arbeitnehmerdaten haben. 

Betriebsräte müssen unter anderem gegenüber dem Arbeitgeber als verantwortliche Stelle im Einzelnen darlegen, ob und für welchen Zweck die Erhebung der Daten erforderlich ist und wie diese vom Betriebsrat gesichert werden. REVIDATA hilft, besonders auch Betriebsräten, im Fall einer geplanten Datenerhebung und unterstützt bei der anspruchsvollen DSGVO-gerechten Ausformulierung der Erforderlichkeit und der Antragstellung an den Arbeitgeber. 

Zu dieser datenschutzrechtlichen Fragestellung hat einer unserer anerkannten Rechtsanwaltspartner, Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB von Rechtsanwälten und Steuerberatern, einen Fachbeitrag veröffentlicht. Zum Fachbeitrag "Auskunftsanspruch des Betriebsrats bei sensiblen personenbezogenen Arbeitnehmerdaten" von Torsten Groß, LL.M., Rechtsanwalt bei Heuking Kühn Lüer Wojtek und Mitglied der Praxisgruppe IP, Media & Technology. 

Mitarbeiter der REVIDATA GmbH sind seit 1981 erfahrene und anerkannte IT-Systemprüfer, Softwaretestierer und zertifizierte Datenschutzauditoren >>> siehe auch unter TÜV CERTIPEDIA PersCertSignet Was das für Sie bedeutet? Höchst professionelle, praxisorientierte, kompetente, seriöse, zielorientierte und bedarfsgerechte Prüfungs- und Beratungsunterstützung. 

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