Geschäftsführer und Vorstände sollten, soweit noch nicht geschehen, unverzüglich Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen der DSGVO

in Unternehmen ergreifen, um negative Feststellungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung (JA) zu vermeiden. Es ist unabdingbar, dass der Datenschutz zum festen Bestandteil des Unternehmens-Risikomanagementsystems wird und sich folglich im Jahresabschluss und im Lagebericht niederschlägt. 

Weiteres finden Sie in dem besonders zu beachtenden Artikel von Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, zum Thema "Auswirkungen der DSGVO auf die Jahresabschlussprüfung" ---> Sie verlassen die Website der REVIDATA GmbH ---> zur Veröffentlichung "Auswirkungen der DSGVO auf die Jahresabschlussprüfung" 

Seit 1981 unterstützt REVIDATA in Jahresabschluss- und auch Sonderprüfungen nach den Prüfungsvorgaben des Institutes der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) mit IT-Systemprüfungen gemäß IDW PS 330. Während dieser Prüfungen stellt REVIDATA zusätzlich fest, ob das Unternehmen geeignete und wirksame Maßnahmen zur Umsetzung der Datenschutz-rechtlichen Anforderungen getroffen hat. 

Dafür hat REVIDATA seinen Prüfungsumfang mit dem seit Juli 2018 gültigen IDW Prüfungshinweis PH 9.860.1 "Prüfung der Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz“ erweitert.