Endlich ist es so weit. Das REVIDATA-Gütesiegel wurde entwickelt. Mit großer Freude und Stolz erhalten ab sofort...

unsere Kunden nach erfolgreichem Prüfungsabschluss ein REVIDATA-Siegel. Sowohl für Softwareprüfungen gemäß dem IDW Prüfungsstandard 880 als auch bei zusätzlichen GoBD-Konformitätsprüfungen. Mit diesem Prüfsiegel wird die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit z.B. von rechnungslegungsrelevanter Anwendungssoftware gemäß gültiger Prüfungsstandards bescheinigt. Die Softwarebescheinigung bestätigt dem Softwarehersteller oder -Anwender, dass die Software bei sachgerechter Anwendung eine Rechnungslegung ermöglicht, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Wenn ein Softwarehersteller die Anforderungen des IDW PS 880 erfüllt, kann dies als entscheidender Wettbewerbsvorteil genutzt werden, um neue Kunden zu gewinnen und bestehende Kunden zu binden. Außerdem kann eine Funktionsprüfung nach dem IDW PS 880 und/oder GoBD auch das Software-Fehlerrisiko reduzieren. 

REVIDATA prüft seit 1981 nach den jeweils gesetzlichen Anforderungen, die unter anderem Softwarehersteller von Finanzbuchhaltungs-, Anlagenbuchhaltungs-, Warenwirtschafts-, Dokumentenmanagement- und weiteren Systemen beachtet werden müssen.

In einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch erläutert Ihnen REVIDATA-Geschäftsführerin Brigitte Jordan gern, wie Sie das REVIDATA-Gütesiegel erhalten und davon profitieren. 

         


REVIDATA GmbH
 seit 1981 
Kompetenz schafft Vertrauen 
Tel.: +49 211 655 843 95
Fax: +49 211 655 843 96
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