Seit mehr als einem Jahr nimmt die Corona-Pandemie ihren Lauf in der ganzen Welt und ließ sich bislang, trotz vielfältigster Bemühungen...

und mehreren Shutdowns, nicht aufhalten. Ganz im Gegenteil: Die Lage ist vor dem Hintergrund der Ausbreitung der verschiedenen Mutanten prekärer denn je, Deutschland ist mittlerweile in der sog. dritten Welle angekommen. Daher ist es Aufgabe aller Bereiche unserer Gesellschaft sowie eines jeden Einzelnen als Bürger, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, etc., aktiv mitzuwirken um die weitere Verbreitung des Virus aufzuhalten.

Aus diesen Überlegungen heraus wurden nun die Arbeitgeber als weitere Stütze in der Pandemiebekämpfung mit zusätzlichen Pflichten versehen. Denn jeder Arbeitgeber ist auf der Grundlage des Arbeitsschutzrechtes sowieso zum Schutz seiner Mitarbeiter, und das heißt auch zur Infektionsprävention, verpflichtet. So ist aktuell nun als weitere Maßnahme zur Pandemiebekämpfung die betriebliche Testangebotspflicht in den Vordergrund gerückt. 

Vielen Arbeitgebern stellen sich jetzt jedoch unzählige Fragen: Was muss der verantwortungsbewusste Arbeitgeber tun und was kann er von seinen Arbeitnehmern verlangen? Welche Unterstützung bekommt er vom Staat und den Behörden? Welche bundesweiten Vorgaben gelten aktuell? Und welche landesspezifischen?

Hinweis: Unterstrichene Texte sind mit aktiven Verlinkungen auf externe Webseiten hinterlegt. 

Beispielhaft weisen wir an dieser Stelle auf die Veröffentlichungen des Robert Koch-Institut zum >>> Infektionsschutzgesetz - IfSG  und auf die Hilfen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen >>> Arbeit und Beschäftigung in Zeiten von Corona 

Um ein wenig Licht in dieses Dickicht zu bringen und die gesetzlichen Anforderungen in eine allgemein verständliche Sprache zu übersetzen, haben wir Handlungsanleitungen, Informationen und Hinweise zusammengestellt „Handlungspflichten für Arbeitgeber nach der Corona-Notbremse“. Damit zeigen wir auf, welche Pflichten der Arbeitgeber im Rahmen der Pandemiebekämpfung treffen und mit welchen Fragen er sich wahrscheinlich auseinandersetzen muss.

Bei Rückfragen zu den angesprochenen Themen und zu den sich aus dem Spannungsfeld zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten (Datenschutzrecht, Arbeitsschutzrecht etc.) ergebenen Fragen und Problemen, stehen wir Ihnen immer gerne zur Seite und unterstützen Sie bei der Erstellung der erforderlichen Dokumente und Test-Konzepte.

Gerne stellen wir Ihnen bei Interesse auch unsere Handlungsanweisungen, Informationen und Hinweise zur Verfügung. 

Bleiben Sie bitte gesund und der REVIDATA treu. 

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